JETZT BIS ZU 16.500 EURO FÖRDERUNG FÜR IHR DIGITALES PROJEKT ODER HOME-OFFICE-PROJEKT SICHERN!

Go Digital - die digitale Förderung für kleine und mittelständische Unternehmen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Kurz gesagt: Eigentlich alles außer Hardware, Lizenzen und Mediabudgets!

Digitale Transformationen und Home-Office in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) werden gezielt vom Staat gefördert. Das Ziel des Förderprogrammes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) GO DIGITAL ist es, die Wirtschaft nachhaltig zu stärken, Wettbewerbsfähigkeit herzustellen und Arbeitsplätze zu sichern oder auszubauen. Die Beratungs- und Umsetzungsleistungen müssen durch ein für das jeweilige Beratungsprogramm autorisiertes Unternehmen durchgeführt werden.

Und genau das sind wir. Dank unserer jahrelangen Erfahrung in der digitalen Transformation von kleinen und mittelständischen Unternehmen sind wir uns als Beratungsunternehmen deutschlandweit autorisiert und können Projekte im Rahmen von GO DIGITAL eigenständig abwickeln.
Unsere Experten kümmern sich um die Beantragung, Abwicklung und die Beratung und Umsetzung innerhalb Ihres geförderten digitalen Projekts.

Sie möchten Ihre digitalen Projekte fördern lassen? Kontaktieren Sie uns jetzt für ein Beratungsgespräch und Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten.

GEFÖRDERTE BERATUNGSLEISTUNGEN & UMSETZUNGEN IM ÜBERBLICK

Website & Online Shops

Von der Umsetzung über Contenterstellung bis hin zum Online Shop. Wir kümmern uns um Ihren digitalen Außenauftritt.

Softwareentwicklung

Beschleunigen Sie interne Betriebsabläufe und optimieren Sie die Zusammenarbeit zwischen Kollegen und Kunden durch Individualsoftware. Wir analysieren Ihren Bedarf und schaffen die richtige Lösung.

IT-Sicherheit

Keine Chance für Hacker: Wir schließen Sicherheitslücken in Ihrer IT und beraten Sie umfassend.

Online Marketing Maßnahmen

Wir konzipieren Kampagnen, die messbar funktionieren und schaffen Ihren individuellen Mix an Online Marketing Maßnahmen von SEA, SEO, Display bis hin zu Social Media Marketing.

IT- Infrastruktur

Wir beraten Sie in Bezug auf Software, Hardware und alle Maßnahmen, die für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.

Business Software

Beratung und Implementierung von unternehmensspezifischen Softwareprodukten und -lösungen.

Andere

Ihr Thema ist nicht dabei? Dann sprechen Sie uns an und wir finden die richtige digitale Lösung für Ihr Unternehmen.

WAS MÜSSEN SIE TUN?

Nicht viel. Die Kommunikation mit den Förderinstituten übernehmen wir und bereiten alle Dokumente soweit wie möglich vor, damit Sie sie nur noch prüfen und freigeben müssen. Von Ihnen benötigen wir nur wenige ausgefüllte Formulare zur wirtschaftlichen Prüfung Ihres Unternehmens.

SPRECHEN SIE UNS JETZT AN

Melden Sie sich einfach telefonisch oder per Mail:
Jana Haus | Head of Content Strategy
Telefon: 06819676720
E-Mail: godigital@hausgross.de

Kontakt

Haus & Gross communications GmbH
Heinrich-Barth-Straße 28
66115 Saarbrücken

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go-digital - Fragen und Antworten


  • Wie läuft eine Projektförderung im Förderprogramm ab?

    Ein autorisiertes Beratungsunternehmen und ein interessiertes Unternehmen stimmen ein mögliches Förderprojekt ab. Sind sich beide Partner einig, dass eine Projektförderung beantragt werden soll, einigen sie sich in einem (als Formular bereitgestelltem) Beratungsvertrag über die Inhalte der Beratungsleistung (Projektplan), die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung, die Eigenbeteiligung. Der Vertrag erfolgt unter der Bedingung, dass er erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam wird und gilt somit nicht als vorzeitiger Vorhabensbeginn.

    Das Beratungsunternehmen stellt für das zu beratende Unternehmen den Förderantrag im Förderprogramm go-digital. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnt die Beratungsleistung und Umsetzung. Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstellt das Beratungsunternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis.

    Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises wird dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt und dem geförderten KMU eine entsprechende De-minimis-Bescheinigung ausgestellt.

  • Welche Fördermodule bietet Haus & Gross communications an?

    Die Beratungsleistung erfolgt in den Modulen „IT-Sicherheit“ und „Digitale Markterschließung“.
    Im Rahmen der Antragstellung muss ein Hauptmodul gewählt werden, welches mindestens 51 Prozent des Beratungsvolumens ausmacht. Da sich die Themenbereiche der Module teilweise überschneiden, können nach Bedarf ein Nebenmodul zusätzlich gewählt werden.

    Aufgrund der zentralen Bedeutung der IT-Sicherheit sind in diesem Kontext immer mindestens zwei Tagewerke zu beraten.

    Das Fördermodul "Digitalisierte Geschäftsprozesse" kann derzeit nur in Zusammenarbeit mit Dritten angeboten werden.

  • Welche Unternehmen sind förderfähig?

    Gefördert werden Beratungsleistungen an kleine und mittelständische Unternehmen einschließlich des Handwerks die

    • weniger als 100 Mitarbeiter,
    • im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und
    • eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.

    Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und darf zusammen mit seinen „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten.

  • Was ist die De-minimis-Regelung?

    Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angegeben werden.

    (Rechtsgrundlage VO (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen. (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S 1)).

  • Welcher Beratertagessatz wird gefördet?

    Es wird ein Beratertagessatz von maximal 1.100 Euro (ohne Umsatzsteuer) mit 50 Prozent gefördert. Gleicher Maximaltagessatz gilt auch bei der Hinzuziehung von sachverständigen Dritten. Beratertagessatz und Sachverständigentagessatz können sich unterscheiden.

  • Welcher Zeitrahmen ist für ein Beratungsprojekt vorgesehen?

    Die Laufzeit eines Beratungsprojekts soll 6 Monate nicht übersteigen.

  • Welche Qualitätsansprüche werden an das Beratungsunternehmen (Haus & Gross communications) gestellt?

    Die Beratungsunternehmen müssen die im laufenden Programm vereinbarten Qualitätsstandards und Normen wie den BSI IT-Grundschutz sowie ISO 27001 anerkennen, sich an ihnen orientieren, für deren grundsätzliche Einhaltung bürgen und sich darüber hinaus in entsprechenden Aktivitäten engagieren, um die Qualitätssicherung im Förderprogramm umzusetzen beziehungsweise weiterzuentwickeln.

  • Wie oft kann ein Förderantrag für ein Unternehmen gestellt werden?

    Ein im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ begünstigtes Unternehmen kann ein Jahr nach Beendigung der Förderung (Zeitpunkt ist die Bestätigung des Verwendungsnachweises) eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie beantragen lassen.

  • Welche Eigenbeteiligung muss vom beratenen Unternehmen geleistet werden?

    Die Förderquote des Förderprogrammes liegt bei 50 Prozent auf die Netto-Ausgaben.

  • Wie viele Beratertage können in welche Kombination der Module gefördert werden?
    1. Zunächst muss ein Hauptmodul mit mindestens 51 Prozent des Förderschwerpunktes gewählt werden.
    2. Im Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig, einschließlich

      • bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung
      • bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
      • sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit*
      *Sollte als Hauptmodul „Digitale Markterschließung“ gewählt werden, so sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit (Förderkriterien nach Modul IT-Sicherheit) durchzuführen. Hierfür kann bei Bedarf ein sachverständiger Dritter einbezogen werden.
    3. Bei Bedarf kann eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodul(en) mit insgesamt bis zu zehn Beratertagen erfolgen. Diese ist in der Vorhabenbeschreibung einzuplanen und im Verwendungsnachweis nachzuweisen.
    4. Im Falle einer Kombination von Hauptmodul und Nebenmodul(en) sind maximal 30 Beratertage förderfähig.
  • Was kann im Modul "IT-Sicherheit" gefördert werden?

    • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
    • Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen

    Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen

  • Was wird im Modul "Digitale Markterschließung" gefördert?

    Gefördert unter anderem folgende Inhalte:

    • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
    • Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur Vermarktung
    • Einführung eines eigenen Online-Shops oder Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, sowie auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
    • nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren

    Ziel: Unterstützung der Vermarktung, Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen